Häufige Fehlerursache in der Schlüsselprüfung
bei der Erstellung der Umlagen-/Hausgeldabrechnung
Regelmäßig kommt es vor, dass Kunden bei der Erstellung der jährlichen Umlagen- bzw. Hausgeldabrechnung an der Schlüsselprüfung (siehe nachfolgender Screenshot), innerhalb der Abarbeitung der Checkliste zur Abrechnungserstellung, scheitern.
Hier eine beispielhafte Fehlermeldung:
Nachstehend wollen wir Ihnen die zwei häufigsten Ursachen für diesbezügliche Fehlermeldungen aufzeigen.
Ursache 1:
Bei einem Mieterwechsel wurde die Anschluss-Vermietung bzw. die Erfassung des Leerstandes zeitlich nicht korrekt erfasst. Heißt, hier gibt es entweder eine Überschneidung bei Auszugsdatum und Neubezugsdatum bzw. der Mieterwechsel wurde nicht lückenlos abgebildet. Die Fehlerursache ist hier in der Checklistenposition „Einzug/Auszug/Kauf/Verkauf Prüfen/Ändern“ schnell auszumachen. In diesem Fall wird in der Spalte „Differenz“ ein Wert ungleich „Null“ ausgewiesen, der, darüber hinaus, zusätzlich auch rot hervorgehoben wird. Siehe hierzu auch nachfolgender Screenshot.
Hier können Sie dann entweder per Doppelklick direkt in die Maske zur Änderung der Einzugs-/Auszugsdaten (siehe nachfolgender Screenshot) wechseln und die entsprechenden Änderungen vornehmen:
… oder diese, alternativ, im Stammdatensatz entsprechend korrigieren.
Ursache 2:
Ein Mieter/Eigentümer, welcher an den für die Abrechnung verwendeten Verteilerschlüsseln beteiligt ist, wurde versehentlich nicht mit für die Umlagen-Erstellung ausgewählt. Die Auswahl erfolgt in der Checklistenposition „Mieter/Eigentümer für die Umlage festlegen“. Hier müssen alle Mieter/Eigentümer (ggf. auch Leerstände), welche an den Verteilerschlüsseln beteiligt sind, auf die linke Seite der Auswahlmaske übernommen werden. Siehe hierzu auch nachfolgender Screenshot.
Neben den beiden vorgenannten, sehr häufig als Ursache in Frage kommenden, Fällen kann die Ursache natürlich auch bereits in einer fehlerhaften Schlüsselerfassung, direkt bei den Stammdaten, liegen. In diesen Fällen wäre dann natürlich auch hier entsprechend nachzuarbeiten und die ggf. erforderlichen Korrekturen und Neuberechnungen vorzunehmen.